Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
2 3Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
3 4Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 5
1.
zum fachrichtungsübergreifenden Prüfungsteil
a)
Benennung dieses Prüfungsteils und Bewertung mit Note sowie
b)
Benennung der Prüfungsfächer und Bewertung mit Note,
2.
zum fachrichtungsspezifischen Prüfungsteil
a)
Benennung dieses Prüfungsteils mit Note,
b)
Benennung der Konstruktionsaufgabe mit Note sowie
c)
Benennung des Fachgesprächs mit Note,
3.
Benennung von Arbeitsgebiet, Thema und Beschreibung der Konstruktionsaufgabe,
4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
6.
die Gesamtnote in Worten,
7.
Befreiungen nach § 6.
–
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 8.8.2020 I 1728